"Das Finanzgericht München betont in dem Urteil vom 26. September 2013, dass hinsichtlich der Prüfung, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden und hieraus nachteilige Konsequenzen gezogen werden, im Zweifel ein großzügiger Maßstab zu Gunsten des Kindergeldberechtigten anzulegen ist."
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21.04.2016 (Aktenzeichen: C-558/14) ist die Familienzusammenführung abhängig von der Einkommensprognose:
"Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird. Diese Prognose darf auf die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung gestützt werden".
Die Frage, ob die Mutter über den leiblichen Vater den Kindern gegenüber besser sprechen soll, obwohl dieser sich nicht für die Kinder interessiere, wird von drei Experten beantwortet.
Kampf um das Kind
Die in Trennung lebenden Eltern eines 7-jährigen Jungen haben eine gerichtliche Vereinbarung zum Umgang des Vaters mir seinem Sohn getroffen. Die Vereinbarung wurde durch die Mutter nicht eingehalten, woraufhin das Gericht den Beschluss erlassen hat, dass die Durchsetzung mit unmittelbarem Zwang gegen die Mutter durch Umgangspfleger mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Polizei erfolgen könne.
Mit Beschluss vom 16.6.2016 hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Richters am Amtsgericht
bestätigt.