Kosten

Kosten - Kamilla Karimli - Würzburg - Familienrecht

Die Kosten z.B. für das Scheidungsverfahren (aber auch für andere gerichtliche Verfahren) setzen sich zusammen aus Gerichts- und Anwaltsgebühren. 

 

Entscheidend für die Berechnung ist der Verfahrenswert. Er wird berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, das addiert und mit drei multipliziert wird (nur im Scheidungsverfahren). 

 

 

Bei vorhandenem Vermögen kommen 5 % des über dem Freibetrag von 61.000,00 € pro Person liegenden Wertes hinzu. 

 

Pro minderjähriges Kind zieht das Gericht 250,00 € ab. 

 

Der Versorfungsausgleich, soweit beantragt bzw. nicht ausgeschlossen, trägt zum Verfahrenswert mit 10 % pro Anrecht bei, wobei mindestens 1.000,00 € als Verfahrenswerterhöhung angenommen werden. Der sich dabei ergebende Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Gebühren. 

 

Ein Beispiel:

 

Verfahrenswert 9.500,00 € (1.400,00 € Versorgungsausgleichswert + 8.100,00 € [1.400,00 € monatliches Nettoeinkommen Mann + 1.300,00 € monatliches Nettoeinkommen Frau mal 3])


Bei geringem bzw. fehlendem Einkommen besteht die Möglichkeit fur die Erstberatung und außergerichtliche Vertretung sowie das Scheidungsverfahren Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bekommen.