Kaufverträge über bewegliche Sachen werden heute nicht nur in Gerschäften in der Stadt, sondern auch im Internet abgeschlossen. Wichtig ist immer alle Belege zu bewahren, Kaufverträge über größere Sachen schriftlich abzuschließen um später seine Rechte durchsetzen zu können.
Der Handwerker war da und Sie stellen Mängel fest? Wir beraten Sie gerne und zeigen auf, welche Rechte Ihnen dabei zustehen.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen vertraglichen und deliktischen Ansprüchen. Entsteht ein Schaden im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrages, so kann dieser im Rahmen der Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Deliktischer Schaden entsteht z.B. bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Ihrem Eigentum.